Glossar

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Das Ziel von Antidiskriminierungsarbeit ist die Unterstützung von Menschen, die Diskriminierung erfahren und die Sensibilisierung für das Thema.
Antimuslimischer Rassismus bezeichnet die Abwertung von Muslim_innen. Betroffen sind häufig auch Menschen, die als muslimisch wahrgenommen werden.
Unter dem Begriff Antisemitismus versteht man jede Form von gruppenbezogener Feindschaft gegenüber Jüdinnen und Juden. Diese Feindschaft kann sich in Vorurteilen, Abneigung, Diskriminierung, Sachbeschädigung, wörtlichen oder körperlichen Angriffen äußern.
Mit dem Begriff Antiziganismus wird die Feindschaft gegenüber Sinti und Roma benannt.
Das Recht auf Asyl war – aus den Erfahrung der Zeit des Nationalsozialismus (1933-1945) heraus – lange Zeit fester Bestandteil der politischen Identität der Bundesrepublik Deutschland und ihres Grundgesetzes (Art. 16).
Der Begriff „Ausländer_in“ bezieht sich im Kontext der deutschen Gesellschaft auf Menschen, die keinen deutschen Pass haben.

Hilfe für Betroffene von rechter Gewalt

Für alle, die von rechter Gewalt direkt betroffen sind oder Zeugin und Zeuge einer solchen Tat werden, gibt es in Baden-Württemberg die Anlaufstelle LEUCHTLINIE!

Wir beraten anonym, kostenlos, vertraulich. Auch in Deiner Nähe.

Beratungshotline:
0711 / 888 999 33

Dienstag – Donnerstag: 10 – 17 Uhr

E-Mail: kontakt@leuchtlinie.de
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Internet: www.leuchtlinie.de